Scheidungsrecht in der Slowakei – Einigung über Gemeinschaftsgüter

Das Gemeinschaftseigentum der Ehegatten ist eine spezifische Vereinbarung einer Vermögensbeziehung in der es keine genau definierten Anteile von Eigentum (Ehegatten) gibt. Zusätzlich zu dem, was erhalten wurde (z. B. Spenden oder Geschenke), enthält es alles, was während der Ehe verdient wurde.

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Nachdem die Ehe vorbei ist, ist es notwendig, die Zugehörigkeit des Gemeinschaftseigentums zu bestimmen. Der Prozess der Begleichung des Gemeinschaftseigentums nach einer Scheidung in der Slowakei kann relativ komplex sein. Unsere Kanzlei verfügt über viel Erfahrung und Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet.

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