Novelle des Gesetzes über die Rechtsanwaltschaft (wirksam ab 01.01.2013)

Der Nationalrat der Slowakischen Republik verabschiedete einen Entwurf des Gesetzes Nr. 586/2003 der Gesetzessammlung über die Rechtsanwaltschaft am 18.10.2012. Die Novelle bringt folgende Änderungen mit.

  • Verlängerung der Mindestdauer der Pflichtpraxis eines Rechtsanwaltsanwärters auf 5 Jahre
  • Einführung von täglichen Praxisberichten eines Rechtsanwaltsanwärters
  • Limit der Mindestversicherungsleistung für einen Rechtsanwalt – eine natürliche Person in einem separaten Versicherungsvertrag in der Höhe von 100.000 EUR
  • Möglichkeit für Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter erst nach Ablauf von 3 Jahren der Eintragung in der Liste der Rechtsanwälte zu beschäftigen  
  • Höchstanzahl der Rechtsanwaltsanwärter, die von einem Rechtsanwalt ausgebildet werden, ist durch die Novelle auf drei begrenzt
  • Gründung einer Berufungsdisziplinarkommission als eines neuen Organs der Slowakischen Rechtsanwaltskammer
  • Änderung der Methode zur Bestimmung der Höhe des Beitrags zur Tätigkeit der Kammer: die Höhe des Beitrags wird als 1/3 des durchschnittlichen Monatlohns eines Arbeitnehmers in der Wirtschaft der Slowakischen Republik, festgestellt durch das Statistische Amt der Slowakischen Republik für das erste Halbjahr des vorangegangenen Kalenderjahres, bestimmt
  • Einführung der Möglichkeit, den Vollzug einer Disziplinarmaßnahme zur Bewährung auszusetzen
  • Einführung der Möglichkeit, die Öffentlichkeit über die Leistung von Rechtsdienstleistungen durch Werbung seitens eines Rechtsanwalts, eines Vereins oder einer zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gegründeten Handelsgesellschaft zu informieren

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