Die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft in der Slowakei

Seit 2002 erfordert die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft keine Auflösung der ursprünglichen Gesellschaft. Die Umwandlung ist ein schwieriger Prozess, es bedarf der Vorbereitung und Vorlage mehrerer Dokumente bei diversen Institutionen (das Handelsamt, das Handelsregister und das Finanzamt usw.). Wenn Sie sich entscheiden, die Geschäftsform einer Firma zu ändern, kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie gern über den Prozess der Umstellung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft. Teil unseres Service ist es, Ihnen zu helfen bzw. die Umstellung für Sie durchzuführen.

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Seit 2002 erfordert die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft keine Auflösung der ursprünglichen Gesellschaft. Die Umwandlung ist ein schwieriger Prozess, es bedarf der Vorbereitung und Vorlage mehrerer Dokumente bei diversen Institutionen (das Handelsamt, das Handelsregister und das Finanzamt usw.)

Wir informieren Sie gern über den Prozess der Umstellung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft. Teil unseres Service ist es, Ihnen zu helfen bzw. die Umstellung für Sie durchzuführen.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft in der Slowakei 

  • Bereitstellung umfassender Rechtsberatung über erforderliche Rechtsangelegenheiten, Ausarbeitung von Rechtsdokumenten,
  • Veröffentlichung in Fachzeitschrift,
  • Bereitstellung von Beratungsleistungen,
  • Eintragung von Änderungen im Handelsregister,
  • Benachrichtigung des erforderlichen Amtes über die Umwandlung,
  • Kommunikation in elektronischer Form. 

Aufgrund einer Änderung des Handelsgesetzbuches besteht die Möglichkeit der Durchführung einer uneingeschränkten Änderung einer Gesellschaftsform zu einer anderen Gesellschaftsform oder Genossenschaft. Dies kann eine Änderung der Position der Mitglieder sowie Rechtsbeziehungen in einem Unternehmen verursachen. Hierfür erfordert die Gesetzgebung die Erfüllung einiger Bedingungen und Anforderungen. 

Voraussetzung für die Umwandlung ist gemäß Handelsgesetzbuch die Zustimmung aller Mitglieder, sofern nicht zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart oder in der Erklärung niedergelegt wurde. Außerdem muss eine schriftliche Erklärung des Bevollmächtigten des Unternehmens vorliegen, in welcher die Gründe für die Umwandlung und eine Mitteilung an die Gläubiger über die Umwandlung enthalten sind. 

Der Vorteil der Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft ist die Möglichkeit, den Firmennamen des Unternehmens, die Firmengründung und die Identifikationsnummern (IČO, DIČ, IČ DPH) behalten zu können. 

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