Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei für Ausländer

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet komplexe Dienstleistungen für den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei für Ausländer an.

Die üblichste Art und Weise, um einen Aufenthalt in der Slowakei für einen Ausländer zu erwerben, ist zum Zwecke des Unternehmens. Damit hängen weitere Handlungen zusammen, wie zum Beispiel die Erlangung einer Gewerbeberechtigung oder mit der Firmengründung zusammenhängende Dienstleistungen. Wir sind bereit, alles Erforderliche für Sie zu erledigen, legen Sie Ihr Anliegen in die Hände von Spezialisten.

  • Komplexservice für den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei für Ausländer
  • Sämtliche Dokumente bereiten wir innerhalb von 48 Stunden vor
  • Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, umgehend reagieren wir auf alle Mandantenanforderungen
  • Bei uns erhalten Sie 50% Rabatt auf einige Verwaltungs- und Gerichtsgebühren

Vorübergehender Aufenthalt eines Ausländers in der Slowakei

Ein Ausländer mit einem vorübergehenden Aufenthalt ist berechtigt, sich aufzuhalten, auszureisen und ins Gebiet der Slowakischen Republik wiederholt einzureisen, und zwar während des gesamten Zeitraums, für den ihm der Aufenthalt durch die Polizeiabteilung erteilt wurde.

Ein Ausländer kann einen vorübergehenden Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakischen Republik zum Beispiel zum Zwecke des Unternehmens, der Beschäftigung, des Studiums oder der Familienzusammenführung erwerben. Ebenso kann die Polizeiabteilung einen vorübergehenden Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakischen Republik für einen Ausländer, dem der Status eines im Ausland lebenden Slowaken sowie dem der Status einer Person mit einem langfristigen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannt wurde, erteilen.

Die Dauer des erteilten vorübergehenden Aufenthalts auf dem Gebiet der Slowakischen Republik hängt vom Zweck des Aufenthalts ab. Zum Zwecke des Unternehmens erteilt die Polizeiabteilung den vorübergehenden Aufenthalt auf höchstens 3 Jahre, zum Zwecke der Beschäftigung auf höchstens 2 Jahre, zum Zwecke des Studiums auf höchstens sechs Jahre, zum Zwecke der Familienzusammenführung auf höchstens 5 Jahre.

Einen Aufenthaltsantrag auf die Erteilung eines vorübergehenden Aufenthalts stellt ein Ausländer entweder 1) persönlich im Ausland an der Vertretungsbehörde der Slowakischen Republik in dem Staat, der ihm ein Reisedokument ausgestellt hat , oder 2) an der Vertretungsbehörde akkreditiert für den Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat oder 3) bei der Fremdenpolizeiabteilung auf dem Gebiet der Slowakischen Republik. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Ausländer mit dem Aufenthaltsantrag auf einen vorübergehenden Aufenthalt auch sämtliche erforderliche Dokumente vorlegen muss, sonst wird der Aufenthaltsantrag auf die Erteilung eines vorübergehenden Aufenthalts durch die Vertretungsbehörde oder Polizeiabteilung nicht angenommen. Daher ist es erforderlich, alle Dokumente in Ordnung zu haben. Der Ausländer legt der zuständigen Behörde seinen gültigen Reisepass, zwei Fotografien mit Ausmaßen von 3 x 3,5 cm und weitere Dokumente (nicht älter als 90 Tage, mit einer Apostille versehen oder superlegalisiert) vor, die insbesondere seine Unbescholtenheit, den Zweck des Aufenthalts, die finanzielle Sicherstellung des Aufenthalts und der Unternehmenstätigkeit oder die Sicherstellung einer Unterbringung auf dem Gebiet der Slowakischen Republik beweisen

Unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erledigung eines vorübergehenden Aufenthalts in der Slowakei

  • Ausarbeitung von erforderlichen Dokumenten für den Erwerb eines vorübergehenden Aufenthalts in der Slowakei für einen Ausländer
  • Beratung bezüglich der Sicherstellung von erforderlichen Dokumenten
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos
  • Persönliche Teilnahme an der Stellung eines Aufenthaltsantrags auf einen vorübergehenden Aufenthalt mit einem Ausländer bei der Fremdenpolizeiabteilung
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Bedingungen nach der Erteilung eines Aufenthalts (Erwerb einer ärztlichen Beurteilung / Sicherstellung einer ärztlichen Untersuchung, Anmeldung zur Krankenversicherung u. ä.)
  • Eintragung eines Ausländers ins Handels- / Gewerberegister beim Erwerb eines Aufenthalts zum Zwecke des Unternehmens (bei uns erhalten Sie 50% Rabatt auf einige Verwaltungs- und Gerichtsgebühren)
  • Übernahme einer Aufenthaltserlaubnis
  • Vertretung im Berufungsverfahren im Falle der Nichterteilung eines Aufenthalts
  • Firmen- oder Gewerbegründung
  • Virtueller Sitz für eine Gesellschaft
  • Erteilung von Einreisevisa in die Slowakei
  • Weitere geforderte Dienstleistungen

Gebühren im Zusammenhang mit der Erledigung eines vorübergehenden Aufenthalts in der Slowakei

Ein Ausländer kann einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke des Unternehmens beantragen, wenn er auf dem Gebiet der Slowakischen Republik als natürliche Person unternimmt oder unternehmen wird oder im Namen einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft handelt bzw. handeln wird und in keinem Arbeitsverhältnis steht.

Die erste Form des Unternehmens ist kostengünstiger. 

Da wir über die qualifizierte elektronische Signatur verfügen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihnen 50% Rabatt auf einige Verwaltungs- und Gerichtsgebühren gewähren.

Der Preis für unsere Dienstleistungen beinhaltet:

  • Ausarbeitung von erforderlichen Dokumenten für den Erwerb eines vorübergehenden Aufenthalts für
  • Gebühr bezahlt bei der Fremdenpolizei
  • Gebühr für die Ausfolgung einer Aufenthaltskarte
  • Begleitung eines Ausländers bei der Stellung eines Aufenthaltsantrags bei der Fremdenpolizei
  • Kommunikation mit Fremdenpolizeibeamten während der Frist für die Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthalts
  • Teilnahme an der Besichtigung einer Aufenthaltsadresse eines Ausländers durch die Fremdenpolizei
  • Im Falle der Erledigung eines Aufenthalts zum Zwecke des Unternehmens, die Antragstellung auf Eintragung eines Ausländers ins Handelsregister
  • Im Falle der Erledigung eines Aufenthalts zum Zwecke des Unternehmens, die Gebühr für die Eintragung eines Ausländers ins Handelsregister
  • Im Falle der Erledigung eines Aufenthalts zum Zwecke des Unternehmens, die Änderungsmeldung beim zuständigen Finanzamt
  • Beratung und Unterstützung bei der Sicherstellung der Krankenversicherung
  • Persönliche Begleitung eines Ausländers zum Zwecke der Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung
  • Im Falle der Interesse an unseren Dienstleistungen gewähren wir einen Rabatt auf unseren Preis für weitere Personen

Langfristiger Aufenthalt eines Ausländers in der Slowakei

Ein langfristiger Aufenthalt wird auf unbefristete Zeit erteilt. Der Ausländer muss kein Familienangehöriger eines Bürgers der Slowakei sein, um das Recht zu haben, einen Antrag auf Erteilung dieser Art des Aufenthalts zu stellen. Die Polizeiabteilung erteilt einen langfristigen Aufenthalt dem Ausländer, der sich während der Zeit von fünf Jahren, die der Antragstellung unmittelbar vorhergehen, auf dem Gebiet der Slowakischen Republik rechtmäßig und ununterbrochen aufhält, oder der einen rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der EU als Inhaber der blauen Karte hat und sich als Inhaber der blauen Karte mindestens zwei Jahre, die der Antragstellung unmittelbar vorhergehen, auf dem Gebiet der Slowakischen Republik aufhält. Es gibt auch andere Gründe für die Erteilung eines langfristigen Aufenthalts. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Rechtsanwaltskanzlei.

Ständiger Aufenthalt eines Ausländers in der Slowakei

Einen ständigen Aufenthalt kann man auf 5 Jahre bis auf unbefristete Zeit erwerben. Dieser wird insbesondere für Personen, die Familienangehörige von Bürgern der Slowakei (Ehepartner, Kind, anderer Verwandte) sind, aber auch in anderen Fällen (z. B. wenn es im Interesse der Slowakischen Republik ist) erteilt. 

Unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erledigung eines ständigen Aufenthalts in der Slowakei

  • Ausarbeitung von erforderlichen Dokumenten für den Erwerb eines ständigen
  • Aufenthalts in der Slowakei für einen Ausländer
  • Persönliche Teilnahme an der Stellung eines Aufenthaltsantrags auf einen ständigen Aufenthalt mit einem Ausländer bei der Fremdenpolizeiabteilung
  • Beratung bezüglich der Sicherstellung von erforderlichen Dokumenten
  • Übernahme einer Aufenthaltserlaubnis

Weitere zusammenhängende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erledigung einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei

  • Wir stellen für Sie eine Adresse für den Erwerb eines Aufenthalts auf dem Gebiet der Slowakischen Republik sicher
  • Unterstützung bei der Sicherstellung einer Gesundheitsuntersuchung zum Zwecke des Erwerbs eines Aufenthalts
  • Anmeldung bei einer Krankenversicherungsanstalt
  • Wir stellen für Sie amtlich beglaubigte Übersetzungen, Apostillen sicher
  • Wir arbeiten mit Immobilienmakler zusammen, wir helfen Ihnen, geeignete Räumlichkeiten für das Wohnen oder Unternehmen zu finden
  • Rechtsdienstleistungen und Beratung bezüglich der Verlängerung eines Aufenthalts
  • Weitere Dienstleistungen im Sinne von Mandantenanforderungen

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