Der Wechsel von Einzelunternehmen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Das slowakische Rechtssystem erlaubt eine direkte Änderung oder Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht. Es ist daher notwendig, das Einzelunternehmen aufzulösen und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. 

Wichtig ist es, die Eigentumsrechte zu übertragen. Wir informieren Sie gerne über Möglichkeiten, geben Ihnen Ratschläge und helfen Ihnen bei der Umsetzung. 

Sollten Sie sich dafür entscheiden, von einem Einzelunternehmen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu wechseln, können Sie sich gerne an uns wenden. Das Team unserer Kanzlei besteht aus erfahrenen Anwälten und Juristen. 

Unsere Leistungen in Bezug auf den Wechsel eines Einzelunternehmens in eine GmbH 

  • Umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Auflösung eines Einzelunternehmens, Benachrichtigung des Handelsamtes und Kommunikation mit anderen Institutionen, rechtliche Streichung einer Umsatzsteuerlizenz und andere Dienstleistungen,
  • Bereitstellung eines umfassenden rechtlichen Services bei der Gründung einer GmbH – Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, Erwerb einer Handelszulassung, Registrierung im Handelsregister und Anmeldung beim Finanzamt,
  • Vorbereitung der Übertragung von Eigentumsrechten und sonstigen Rechten,
  • Vorbereitung der Übertragung von Vertragsbeziehungen des Einzelunternehmens auf eine GmbH – z.B. Beitrag eines Einzelunternehmers in ein Kapital der GmbH, Veräußerung des Geschäfts eines Einzelunternehmers an eine GmbH, Spende von Eigentum eines Einzelunternehmers an GmbH
  • Kommunikation auf Englisch

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