Gerichtliche und außergerichtliche Schuldeneintreibung
Die Zahl der Schuldner, die ihre Schulden nicht begleichen, steigt. Die Schuldeneintreibung in der Slowakei ist schwierig und gestaltet sich meist zeit- und kostenintensiv. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Eintreibung von Forderungen haben, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Lösung des Problems. Kontaktieren Sie uns.
Der Prozess der gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldeneintreibung
Wir unterscheiden zwischen zwei Möglichkeiten der Schuldeneintreibung. Die erste Form ist die außer-gerichtliche Schuldeneintreibung, in der eine endgültige Forderung an den Schuldner gestellt wird, die Schulden zu begleichen. Sollte der Schuldner nicht zahlen, stellt dies einen Grund für eine gerichtliche Schuldeneintreibung dar.
Die gerichtliche Schuldeneintreibung beginnt mit der Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht des Beklagten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erstattet das Gericht innerhalb von 10 Werktagen eine Anzeige. Der Angeklagte kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang Berufung einlegen, ansonsten wird die Klage rechtskräftig. Falls ein Angeklagter gegen eine Klage Berufung einlegt, leitet das Gericht ein Verfahren ein. Das Urteil des Gerichts wird durch einen Gerichtsvollzieher rechtsmäßig durchgesetzt.
Unsere Leistungen
- Bereitstellung umfassender Rechtsdienstleistungen und Beratung in Bezug auf die Schuldeneinholung
- Entwurf von Klagen und anderen Rechtsakten
- Vertretung vor Gericht