Einige Änderungen für Unternehmer vom 1.1.2014

Wir haben für Sie eine Information über einige Änderungen, die das Jahr 2014 für Unternehmer bringt, vorbereitet:

Einkommensteuer

Mit Wirkung vom 1.1.2014 senkt die Körperschaftssteuer von derzeitigen 23% auf 22 %.

Löschung aus der „schwarzen Liste“

Im Sinne des § 52 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 563/2009 Gsl. über die Steuerverwaltung (Steuerordnung) und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften und durch welches einige Gesetze geändert und ergänzt werden (nachfolgend nur “Gesetz” genannt) veröffentlicht das Finanzdirektorium auf seiner Webseite eine aktualisierte Liste von Mehrwertsteuerzahlern, bei denen Gründe für die Aufhebung der Registrierung gemäß einer Sondervorschrift aufgetreten sind.

Die Gesetzesnovelle führt die Entfernung von Steuersubjekten aus der Liste der Mehrwertsteuerzahler ein, bei denen Gründe für die Aufhebung der Registrierung aufgetreten sind.

Einen Mehrwertsteuerzahler, der in der Liste veröffentlicht ist, löscht das Finanzdirektorium aus dieser Liste, wenn Gründe, auf Grund welcher er in dieser Liste veröffentlicht war, entfallen sind und zugleich der Steuerzahler in einem Zeitraum von 12 nacheinander folgenden Kalendermonate Pflichten bei der Steuerkontrolle nicht verletzt hat, die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung oder eines Kontrollausweises, und auch die Pflicht zur Zahlung einer tatsächlichen Steuerschuld nicht verletzt hat, und an der Anschrift des Sitzes, des Ortes des Unternehmens oder an der Anschrift der Betriebsstelle erreichbar war, oder wenn ihm die Registrierung für die Mehrwertsteuer aufgehoben wurde.

Registrierkassen

Die Gesetzesnovelle über die Verwendung von elektronischen Registrierkassen bringt vom 1.1.2014 neue Pflichten für Unternehmer.

Der Unternehmer ist verpflichtet, einen Kommunikationskabel zur elektronischen Registrierkasse auf einer Verkaufsstelle zur Verfügung zu haben und diesen dem Finanzamt oder Zollamt zwecks Verkabelung der elektronischen Registrierkasse und eines Computers für die Zwecke der Kontrolle und des Exportes von Kontrollaufnahmen und des Inhaltes des Fiskalspeichers zu gewähren und dem Finanzamt oder Zollamt die Verbindung zur elektronischen Registrierkasse durch einen Computer zu ermöglichen; dies gilt nicht, wenn die Verbindung der elektronischen Registrierkasse zu einem Computer durch eine drahtlose Technologie sichergestellt ist.

Die Novelle führt auch neue Angaben im Buch der elektronischen Registrierkasse, die Pflicht, eine Darstellung eines Kassenbelegs auf einer Verkaufsstelle zu haben und auch die Pflicht des Unternehmers, vollständige Kontrollaufnahmen auf Verlangen des Finanzamtes oder Zollamtes vorzulegen, ein.

Geldeinlagen bei der Gründung einer GmbH

Die Pflicht zur Einzahlung von Geldeinlagen auf ein Sonderkonto bei einer Bank hat die Novelle des Handelsgesetzbuches mit Wirkung vom 1.12.2013 eingeführt. Mehr finden Sie in folgenden Artikeln:Gründung einer GmbH – Einzahlung des Stammkapitals auf ein Konto bei einer Bank vom 1.12.2013Gründung einer GmbH – Änderung vom 1.10.2013Gründung einer GmbH – Novelle bereits im Parlament

Steuerlizenzen

Am 12.11.2013 haben die Abgeordneten der Partei Smer bei einer Sitzung des Parlamentausschusses für Finanzen und Staatshaushalt einen Änderungsentwurf zur Gesetzesnovelle über die Einkommensteuer genehmigt, der eine neue Steuer für Gesellschaften (sog. Steuerlizenzen) einführt. Die Einführung der Steuerlizenzen hat der Finanzminister mit mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Handelsgesellschaften, die der Steuerzahlung langfristig ausweichen, gerechtfertigt. Zugleich erwartet er auch die Räumung des Handelsregisters.

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