Apostille
Die Apostille ist eine Bestätigung (Klausel), die auf offiziellen Dokumenten angebracht wird, damit diese im Ausland anerkannt werden. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Beglaubigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde.
Die Apostille wird zwischen den Ländern verwendet, die dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind.
- Wenn beide Länder Mitglieder des Übereinkommens sind: Es reicht ein einziger Stempel (Apostille) der zuständigen Behörde aus.
- Wenn eines der Länder kein Mitglied ist: Sie müssen ein komplexeres Verfahren durchlaufen, die sogenannte Superlegalisation (konsularische Legalisation).
Beispiele für Dokumente, die eine Apostille erfordern:
- Standesamtliche Urkunden: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.
- Bildung: Diplome, Zeugnisse, Schulbescheinigungen.
- Gerichtliche Dokumente: Scheidungsurteile, Auszüge aus dem Handelsregister.
- Sonstiges: Strafregisterauszüge, notariell beglaubigte Unterschriften.
Wer hilft mir bei der Beschaffung einer Apostille?
Wir empfehlen Ihnen, das Legalizačné centrum (Legalisierungszentrum) zu kontaktieren. Es bietet die Beschaffung von Apostillen im gesamten Gebiet der Slowakei sowie für ausländische Dokumente an:
Legalizačné centrum
Pluhová 17
831 03 Bratislava
Slovenská republika
E-Mail: office@legalizacnecentrum.sk Tel.: +421 907 999 909 / +421 2 4333 3509
Ebenso hilft man Ihnen dort bei der Vermittlung von beglaubigten Übersetzungen.
AKMV