Komplexservice im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei
Der erste Schritt im Prozess der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei wird mit der Anmeldung einer freien Arbeitsstelle beim zuständigen Arbeitsamt verbunden, das eine Frist von 30 Tagen hat, um einen geeigneten Bewerber aus slowakischen Bürgern für den Arbeitgeber zu finden. Geschieht dies nicht, so kann der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer (einem ausländischen Staatsbürger) einen Arbeitsvertrag abschließen, bzw. ihm eine Beschäftigungszusage geben. Nach Ablauf von 30 Arbeitstagen ab dem Tag der Anmeldung der freien Arbeitsstelle ist es möglich, einen Aufenthaltsantrag zu stellen. In diesem Falle wird die Aufenthaltserlaubnis höchstens für 2 Jahre erteilt.
Bei der Beschäftigung von hoch qualifizierten Mitarbeitern mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung wird die Erteilung einer blauen Karte bei der Fremdenpolizei beantragt. Die blaue Karte wird durch die Polizeiabteilung für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren erteilt. Eine Bedingung der Beschäftigung eines Ausländers auf Grund der sog. blauen Karte ist ein vereinbartes Monatsgehalt in der Höhe von mindestens 1,5-fache des durchschnittlichen Monatsgehalts eines Arbeitnehmers in der Wirtschaft der Slowakischen Republik in der entsprechenden Branche.
Die Arbeitserlaubnis ist im Falle der Beschäftigung eines Staatsbürgers aus einem Drittstaat erforderlich, falls:
Bei der Beschäftigung von Bürgern der EU / des EWR-s entstehen Arbeitgebern (bzw. Entsendearbeitgebern) Pflichten gegenüber dem Amt für Arbeit, Soziales und Familie. Die Pflicht ist es, über die Entstehung eines Arbeitsrechtsverhältnisses oder einer Entsendung zu informieren. Ebenso ist auch die Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses / einer Entsendung dem Arbeitsamt mitzuteilen.
Der Prozess der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei ist anspruchsvoller, und deshalb entscheiden sich mehrere Arbeitgeber in der Slowakei, Dienstleistungen eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Wir werden Sie über den gesamten Prozess der Beschäftigung eines Ausländers begleiten. Darüber hinaus widmet sich unsere Rechtsanwaltskanzlei neben dem Einwanderungsrecht auch dem Handelsrecht. Wir werden Sie auch bei Ihren weiteren Unternehmensaktivitäten unterstützen.
Um ein individuelles maßgeschneidertes Preisangebot unserer Dienstleistungen genau nach Ihren Anforderungen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter unserer E-Mailadresse office@akmv.sk.
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