Die Gründung einer europäischen Gesellschaft

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Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft festgelegt. Es wurde die Grundlage einer neuen Geschäftsform namens European Society (Societas Europaea SE) gelegt. 

Eine europäische Gesellschaft gilt als eine moderne und prestigeträchtige Geschäftsform. Wenn Sie sich entscheiden, eine europäische Gesellschaft zu gründen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kanzlei besteht aus erfahrenen Anwälten und Juristen, die Sie im gesamten Prozess der Gründung einer europäischen Gesellschaft mit kompetenter Rechtsberatung unterstützen.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung einer europäischen Gesellschaft 

  • Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen für die Errichtung einer europäischen Gesellschaft,
  • Beratung bei der Auswahl von Unternehmensobjekten,
  • Einreichung eines Handelsmeldungsformulars an das entsprechende Handelslizenzamt, um ein Handelserlaubniszertifikat zu erhalten,
  • Einreichung eines Anmeldeformulars an das Handelsregister,
  • Meldung der Gesellschaft beim Steueramt als Einkommensteuerzahler,
  • Kommunikation mit einem Notar, um eine notarielle Urkunde zu erhalten, die für die Gründung einer europäischen Gesellschaft erforderlich ist. 

Wir bieten die Gründung einer europäischen Gesellschaft auf eine der folgenden Weisen an: 

  • durch Fusion von nationalen Aktiengesellschaften, wobei mindestens zwei von ihnen aus verschiedenen EU-Ländern stammen müssen, 
  • durch die Gründung einer europäischen Holdinggesellschaft (mindestens zwei Kapitalgesellschaften), die aus verschiedenen EU-Ländern stammen oder mindestens zwei Jahre in einem anderen EU-Land eine Niederlassung oder Zweigniederlassung hatten, 
  • durch die Gründung einer europäischen Subsidiarität mit den gleichen Bedingungen wie bei der Gründung einer europäischen Holdinggesellschaft, 
  • durch die Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft in eine europäische Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft, die mindestens zwei Jahren ihren Sitz in einem anderen EU-Land hat. 

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