Zeitarbeitsagentur ADZ in Deutschland (AÜ-Erlaubnis)
Sofern eine slowakische Agentur für Leiharbeit Interesse hat, ihre Arbeitnehmer zum Zweck ihrer vorübergehenden Überlassung an einen deutschen Arbeitgeber nach Deutschland zu entsenden, muss sie neben der ADZ-Genehmigung in der Slowakei auch eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis / AÜ-Erlaubnis) einholen.
Wir helfen Ihnen gerne sowohl bei der Erlangung beider Genehmigungen als auch bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Bereich der Arbeitnehmerentsendung, und zwar sowohl in der Slowakei als auch in Deutschland über einen Kooperationspartner, einen slowakischsprachigen Rechtsanwalt. Zögern Sie daher nicht, uns unter 0948 560 483 oder recepcia@akmv.sk zu kontaktieren.
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ACHTUNG! Wir haben auch eine slowakische ADZ zum Verkauf. Über die Vorteile des Kaufs einer ADZ können Sie in unserem Artikel lesen.
Was wird für die Erlangung der AÜ-Erlaubnis benötigt?
Damit eine slowakische Agentur für Leiharbeit die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis / AÜ-Erlaubnis) erhalten kann, werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- Gründungsurkunde / Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- Führungszeugnisse
- Gewerbezentralregisterauszug aus Deutschland
- Nachweis über die Unfallversicherung
- Bescheinigungen der Krankenkassen über die Beitragsfreiheit (Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
- Auszüge aus allen Geschäftskonten (auf dem Konto müssen mindestens 10.000 € zur Verfügung stehen; sofern das Unternehmen mindestens 5 Arbeitnehmer entsendet, müssen mindestens 2.000 € pro Arbeitnehmer vorhanden sein)
- Arbeitsvertrag (zwischen der slowakischen ADZ und den Arbeitnehmern) sowie der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Entleiher, dem das Unternehmen die Arbeitnehmer überlässt (Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – erstellt durch den kooperierenden Rechtsanwalt in Deutschland)
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